Erfolgt die Behandlung aufgrund einer ärztlichen Verordnung, sind die Kosten abzüglich Franchise und Selbstbehalt über die Grundversicherung der Krankenkasse respektive über die Unfallversicherung gedeckt. Die Leistungsabrechnung wird direkt elektronisch an die Versicherung gesendet.
Die Kosten der Therapie setzen sich aus einer Sitzungspauschale und einer Weg- und Zeitentschädigung zusammen. Sie sind an den Tarifvertrag von physioswiss gebunden.
Als Privatzahler können Sie sich auf eigene Rechnung auch ohne ärztliche Verordnung beraten und behandeln lassen. In diesem Fall werden die Kosten individuell nach Aufwand und Anfahrtsweg berechnet. Genauere Informationen erhalten Sie auf Anfrage.